Aus den Verschiedenen Erklärungen unseres internen Reglements V.V.:
N.B. Deshalb sollen ( an jeglichem Ort ) niemals Brüder und Schwestern allein miteinander bleiben und wenn der Ausnahmefall auftritt, der in dieser Regel V.V. als “wenn es möglich ist” oder “in den Grenzen des Möglichen” bezeichnet wird, sollen dieser Bruder und diese Schwester – die eine brüderliche Zurechtweisung machen müssen oder etc… immer und im Befehlston unter der Aufsicht von jemandem sein ! – außerhalb dieses Religiösen Kommandos riskiert man ernsthaft den sofortigen Ausschluss aus unserer Gemeinschaft! Das gilt auch für denjenigen, der es sieht und da er zu uns gehört, es nicht einem unserer Oberste V.V. mitteilt, nach der Evangelischen brüderlichen Zurechtweisung. (vgl Mt 18, 15-17..). Amen !
(internes Reglement V.V. Kap. III )