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VERHALTEN ZWISCHEN V.V. BRÜDERN UND SCHWESTERN...

 

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Was unser gemeinschaftliches Leben zwischen Brüdern und Schwestern angeht ( in den Unterkünften etc.. ), da wir eine gemischte Gemeinschaft sind, die zusammen handelt, aber klar getrennte Unterkünfte hat, wisse man zur größeren Durchsichtigkeit, dass unser gemeinschaftliches Leben auf die folgende Weise abläuft:

      - Wenn wir an dem Ort sind, den wir gemeinsam nutzen, interner Abendmahlsaal genannt, haben wir die Möglichkeit dort nach unserem festgelegten Zeitplan, der sich im Bezug zu Zeiten und Orten ändern kann, zusammen zu beten (wie es im Art. 8 beschrieben wird), zusammen zu essen (oder auch zu arbeiten, wenn es nötig sein sollte zusammen zu arbeiten), und zur selben Zeit,  die wunderbaren Erfahrungen des Herrn zu teilen, ein bisschen wie es in der Apostelgeschichte geschrieben steht und das heißt: << Sie waren alle unermüdlich und einträchtig im Gebet, zusammen mit einigen Frauen und mit Maria, der Mutter Jesu’.. Jeden Tag besuchten alle zusammen den Tempel und brachen zu Hause das Brot, während sie im Lobgesang und Einfachheit zusammen aßen>>. (Apg 1, 14; Apg 2, 46). Wenn dann diese Momente des Austauschs vorbei sind, kehrt natürlich jeder in die eigene Unterkunft zurück, die Brüder in die Männerklausur und die Schwestern in die Frauen-klausur

      - Wenn wir dann auf Reisen oder unterwegs sind um Arbeiten zu verrichten, kann man außer allein, auch je zu zweit losgehen (eine der besten Möglichkeiten zu denen uns der Herr geraten hat – vgl Lk 10, 1), auch je nachdem, oder zwei Brüder und eine Schwester, als folgsame fromme Frau (vgl Lk 8,3) oder mit zwei Schwestern und einem Bruder, der sie wie ein Schutzengel begleitet, da der Herr auch sagt: « Mein Engel ist bei euch» (Bar 6,6; vgl Lk 20, 34-36)  

      - Was dann generell das Verhalten zwischen Brüdern und Scjwestern angeht wisse man als erstes, dass nicht nur ein Kleiner Bruder – wenn möglich – niemals mit einer Kleinen Schwester oder einer Frau allein sein kann (und umgekehrt), außer im Fall der Beichten, als auch, dass ein Kleiner Bruder , allein oder in Begleitung, niemals in die Wohnungen der Kleinen Schwestern eintreten kann (oder umgekehrt), außer mit einer eventuellen Erlaubnis des Obersts, aber das nur für schwierige Arbeiten oder Notfälle. All dies, wie ein Exzellenter Bischof uns riet: weil es gut ist, immer dem Gesunden Menschenverstand zu „gehorchen”  ! (vgl  Spr 8,14..; 1Petr 1,22-25) »…

                                                                                                          ( vgl V.V. Verfassungen, Art. 3.13)

 

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